Satzung

Vereinssatzung des Cannabis Social Club Kuddelmuddel e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen “Cannabis Social Club Kuddelmuddel” und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz “e.V.”
  2. Der Sitz des Vereins ist in [Stadt, Bundesland].
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Aufklärung und Bildung über Cannabis und dessen verantwortungsbewussten Gebrauch.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Diskussionsrunden sowie die Bereitstellung von Informationsmaterialien.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.
  3. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zuständig.

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
  2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.

§ 8 Auflösung des Vereins

  1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Aufklärung und Bildung über Cannabis.

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 20.04.2023 in Leipzig beschlossen.

René, Siegrun, Dr. Knospenstein

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